Jeder Charakter hat sich dem Konzept seiner Fraktion sowohl vom Verhalten als auch vom Sprachgebrauch anzupassen. Die Fraktionsverwaltung behält sich vor, Spieler aus der Fraktion zu entfernen die nicht zum Gesamtkonzept der Fraktion passen.
Die Fraktionskasse ist jediglich für die Fraktion, und darf nicht zur Selbstbereicherung genutzt werden. Bei Auffälligkeiten behält sich die Fraktionsverwaltung das Recht vor, den Verlauf von Fraktionskassen zu überprüfen und ggf. Sanktionen auszusprechen.
Beispiele wären:
Items oder Geld aus dem Fraktionslager entnehmen zur eigenen Bereicherung
Bei Austritt einer Fraktion (irrelevant ob durch Bloodout, eigener Austritt / Auflösung) muss die Fraktionssperre von 3 Tagen eingehalten werden. Erst nach 3 Tagen darf eine Fraktion betreten werden / eine Bewerbung eingereicht werden.
Die Entlassung eines Spielers aus einer Fraktion muss anhand von Roleplay-Aktionen erfolgen, ein Ausnahmefall wäre hier beispielsweise starke Inaktivität
Um eine Fraktion zu gründen, muss man vorher als Clique agiert haben.
Der Antragsteller der Fraktion, (der entgültige Fraktionsleiter) muss mindestens 10h Spielzeit auf dem Server haben. [Um dies zu überprüfen, im Discord /info self verwenden)
Es gibt generell keinen Aufbauschutz auf unserem Server, Grund dafür F1.0 - §5
Über Veränderungen der Fraktionsleitung muss die vorher Fraktionsverwaltung in Kenntnis gesetzt werden.
Um eine Fraktion zu gründen, muss ein gut ausgeschriebenes Konzept bestehen, unter Beachtung von Punkt 3 und 5
Drittpartei ist untersagt.
Bei Interaktion von Fraktionsmitgliedern und Spielern (z.b 1 Frak Mitglied und 3 Zivi's) dann dürfen diese 4 nur interagieren. Es darf z.b nicht die Fraktion dazugerufen werden.
Änderungen des Fraktionsregelwerk sind dem High Team / der Fraktionsverwaltung vorbehalten.
Es gilt Staatsfraktionen aus jeglichen Kriegen und Konflikten soweit es geht rauszuhalten. ( Nur weil das PD mal einen Raub verhindern kann, darf nicht permanent gegen das PD geschossen werden)
Sollten Beschwerden aufgrund von Regelwerksverstößen gegen eine andere Fraktion (oder ggf. die eigene) vorliegen, so ist die Beschwerdekette einzuhalten.
Beschwerdekette
Überprüfung des Verstoßes (Abgleich mit dem Regelwerk)
Aufsuchen des Gespräches mit dem gegnerischen Fraktionsleiter
Sollte keine Problemlösung stattfinden, gilt es eine strukturierte Beschwerde einzureichen
Dort müssen handfeste Beweise vorliegen!
Staatsfraktionen ist "Abcampen" von illegalen Routen ist untersagt. Es dürfen Kontrollen auf den Wegen zu den Routen stattfinden, jedoch ist auch dort das abcampen untersagt.
Staatsfraktionen ist es untersagt sich aggresiv gegenüberzustehen. Bei Konflikten sind die Fraktionsleitungen der Staatsfraktionen dazu verpflichtet dies untereinander zu klären. Ggf. schaltet sich die Fraktionsverwaltung ein.
Das Anlegen von willkürlichen Akten ist untersagt.
Nach dem Austritt einer Fraktion müssen gestellte Waffen und Ausrüstungen abgelegt werden.
Es gibt keine direkte unantastbarkeit für Fraktionen, es gilt jedoch die Berufsfeuerwehr generell aus solchen Situationen rauszuhalten, sollte sich ein Mitglied der Berufsfeuerwehr sich falsch Verhalten, so darf diese Person auch "bestraft" werden.
illegale Fraktionen dürfen höchstens auf 15 Mitgliedern bestehen (inklusive Leaderschaft). Jedoch dürfen nur 10 Fraktionsmitglieder gleichzeitig agieren!
Das Interagieren mit Zivilisten gilt als Clique (z.b ein Frakler macht mit 4 Zivis einen Raub, dann agiert er als Privatperson und darf somit nicht die Fraktion mit rein ziehen, unteranderem darf er nicht in Fraktionskleidung agieren)
illegale Fraktionen müssen bei Angelegenheiten (Räube etc pp.) einheitlich gekleidet sein, zudem müssen die Fahrzeuge auch einheitlich sein.
Es müssen klar deutschliche Merkmale sein. (z.b Weiße Hose, Rotes Hemd, Hut mit roten band)
Fahrzeuge müssen in einer Einheitlichen Farbe lackiert sein (während Aktionen). z.b Lachsrosa
Es gibt generell keine gestellen Fraktionsfahrzeuge.
Die Leaderschaft kann Fahrzeuge kaufen, und diese in die Fraktionsgarage stellen lassen.
Sofern Fraktionsfahrzeuge existieren, müssen Aktionen mit diesen Fahrzeugen passieren.
Fraktionsfahrzeuge dürfen nicht einfach privat genutzt werden.
Das Nutzen von Fraktionsfahrzeugen zum Lagern von illegalen Gegenständen ist untersagt, dafür gibt es die Fraktionslager.
Bloodouts
Dürfen nur von der Leaderschaft ausgeführt werden.
Es muss ein trifftiger Grund bestehen.
Bündnisse dürfen nur mit Begründung verhandelt werden.
Bündnisse müssen vorher bei der Fraktionsverwaltung angefragt werden.
Bündnisse zwischen zwei unterschiedlichen Fraktionsformen (z.b Mafia und Gang) ist untersagt
Bündnisse gelten nicht als Drittpartei, sofern angenommen von der Fraktionsverwaltung.
Bündnisse haben nur eine bestimme Dauer, und sollten nur im Kriegsfall gegen andere Fraktionen gegründet werden.
Bündnis Partner müssen einheitlich erkenntlich sein (gilt ebenso für Fahrzeuge)
Sofern ein Bündnis besteht, darf man nur mit 15 Personen agieren.
Das sogenannte "Söldnern" (bezahlen anderer Fraktionen als Aushilfe für Streitigkeiten etc pp.) ist verboten
Forderungen gegenüber andere Bad-Fraktionen dürfen ein Limit von 1,5 Millionen nicht überschreiten (Geld oder Sachwerte)
Forderungen dürfen nicht gegenüber Legalen oder Neutralen Fraktionen geschehen.
Forderungen dürfen nur von Leaderschaft zu Leaderschaft gestellt werden.
Forderungen dürfen erst gestellt werden, wenn Konflikte mehr als 7 Tage bestehen.
Die Gegenpartei bei einer Forderung hat 3 Tage Zeit der Forderung nach zu kommen.
Sollte der Forderung nach 3 Tagen nicht nachgekommen sein, so entsteht ein Krieg mit einer Dauer von 5 Tagen
Es muss sich innerhalb der 5 Tagen eine Fraktion als "verlierer" bekennen, passiert dies nicht, gilt die schwächere Partei als verlierer.
Die Verlierer haben dann 24h Zeit um die Forderung zu zahlen.
Sanktionen können für folgendes ausgehändigt werden:
Regelwerksbrüche (Fraktionsregelwerk sowie Allgemeines Regelwerk)
Nicht Einhalten von Vereinbarungen
Gambo Verhalten
und andere Gründe, die das RP nicht fördern.
Sanktionen können in folgenden Formen stattfinden:
Geldstrafen
Clear von Fraktionskassen / Inventaren
Fraktionswarns
Eine Fraktion darf maximal 3 Fraktionswarn haben, dann wird sie administrativ aufgelöst
Eine Stürmung (sogenannter Base-Raid) ist nur 1x +/- alle 48 Stunden erlaubt.
Es muss immer einen triftiger Grund vorliegen. ("Ihr habt einen Mann von uns überfallen") ist kein Grund. (Es muss eine aktive Forderung / ein Kriegsverhältnis bestehen)
Es gilt einen Base-Raid via Ticket anzumelden. Wenn ihr dort die Bestätigung erhaltet dürft ihr fortfahren.
Die Staatsfraktionen müssen dafür kein Antrag stellen, müssen jedoch einen Grund haben, der realistisch ist.
Es dürfen bei einem Base-Raid nur Personen entwaffnen, jedoch nicht zwingen Sachen aus dem Fraktionslager / aus der Fraktionskasse zu holen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Jeder Verstoß gegen die Regeln kann bei uns mit einer individuellen Strafe entschieden werden.
Wir wünschen dir zudem viel Erfolg auf unserem Server und einen tollen Spielspaß.
Wir freuen uns schon auf dein einzigartiges Roleplay!